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Frist: Umsetzungspflicht ab Juni 2025
Ab Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in vollem Umfang – und betrifft nicht nur Konzerne oder öffentliche Einrichtungen. Viele Hörakustiker haben davon bislang noch nichts gehört – dabei ist der 13. Mai 2025 bereits erreicht. Bis zur offiziellen Frist bleibt also nicht mehr viel Zeit.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Website die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, hilft ein schneller Selbsttest. Das kostenfreie Prüftool wave.webaim.org analysiert Ihre Seite auf technische Barrieren und strukturelle Mängel. Es zeigt auf einen Blick, ob zum Beispiel alternative Bildbeschreibungen, ausreichende Kontraste oder fehlerhafte Überschriftenstrukturen vorhanden sind. Wichtig dabei: Dieses Tool liefert erste Anhaltspunkte – eine vollständige Bewertung ersetzt es nicht.
Nutzen Sie den Schnelltest, um einen ersten Überblick zu gewinnen – und leiten Sie daraus konkrete Maßnahmen ab. Gerade für Hörakustik-Fachgeschäfte mit Online-Terminbuchung oder Serviceformularen ist besondere Aufmerksamkeit gefragt: Viele dieser Funktionen basieren auf eingebetteten Tools externer Anbieter, oft über sogenannte iFrames. Die Website kann technisch barrierefrei sein – doch wenn das eingebundene Terminbuchungssystem es nicht ist, bleibt die Nutzung für viele Betroffene eine Hürde. Und genau das ist problematisch: Denn auch externe Module müssen ab Juni 2025 barrierefrei bedienbar sein – andernfalls gilt die Seite als insgesamt nicht konform. Fachgeschäfte sollten daher frühzeitig prüfen, ob der verwendete Online-Terminplaner barrierefrei gestaltet ist – und im Zweifel alternative Anbieter in Betracht ziehen.
Verstöße gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bleiben nicht folgenlos. Unternehmen, die die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen, riskieren nicht nur ein geschwächtes Image. Verbraucher können formale Beschwerden einreichen, und auch Mitbewerber sind berechtigt, Abmahnungen auszusprechen. Zusätzlich drohen je nach Bundesland empfindliche Bußgelder – mitunter bis zu 100.000 Euro.
Besonders gefährlich: Eine barrierefreie Außendarstellung wird zunehmend auch von der Öffentlichkeit eingefordert. Gerade bei bekannten Fachgeschäften kann es schnell zu medialer Aufmerksamkeit kommen – mit allen Folgen für Vertrauen, Reputation und Kundenbindung. Wer das Thema unterschätzt oder aufschiebt, riskiert nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch wirtschaftlichen Schaden.
Die Umsetzung barrierefreier Webangebote ist kein Nebenschauplatz – sie verlangt eine gute Vorbereitung, klare Zuständigkeiten und ein realistisches Zeitfenster. Es geht nicht nur um technische Umsetzung, sondern auch um redaktionelle Fragen: Sind Texte verständlich? Sind Bilder ausreichend beschrieben? Werden Navigation und Formulare auch mit Tastatur oder Screenreader bedient?
Für Hörakustik-Fachgeschäfte bedeutet das: Jetzt starten – und zwar mit einem strukturierten Plan. Idealerweise in drei Phasen:
Fachgeschäfte, die heute beginnen, können bis zur Frist sicher, rechtskonform und kundenorientiert auftreten – und stärken damit nicht nur ihre Sichtbarkeit, sondern auch ihr Vertrauen im Markt.
Zwar wird es eine Art "Schonfrist" geben – mit Übergangs- und Kulanzregelungen für Unternehmen, die bereits mit der Umsetzung begonnen haben oder begründete Verzögerungen nachweisen können. Doch verlassen sollte man sich darauf nicht. Denn Abmahnungen, Beschwerden oder öffentlichkeitswirksame Kritik können auch schon vor Fristende erfolgen – gerade bei bekannten Anbietern.
Die Umstellung einer Website, insbesondere wenn sie von Grund auf barrierefrei neu gedacht werden muss, ist kein Wochenendprojekt. Auch Hörakustik-Unternehmen mit Webangeboten für Endkunden müssen ihre Websites barrierefrei gestalten. Ziel ist, dass digitale Inhalte für alle zugänglich sind – insbesondere für Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigung, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Besonderheiten.
Für die Hörakustikbranche ist das mehr als ein formaler Akt: Barrierefreiheit auf der Website ist eine Frage der Glaubwürdigkeit. Wer selbst Lösungen für bessere Teilhabe anbietet, muss auch im digitalen Auftritt mit gutem Beispiel vorangehen.
Viele Websites nutzen Standardisierte Baukastensysteme oder automatische Konvertierungen erfüllen diese Anforderungen in der Regel nicht – vor allem, wenn Navigation, Formularfunktionen oder Mobile-Bedienbarkeit betroffen sind.
Rechtliche Grundlage für die Bewertung ist die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie die europäische Norm EN 301 549. Beide definieren die Mindestanforderungen, die Websites künftig erfüllen müssen.
Immer häufiger greifen Unternehmen zu sogenannten Overlays – Drittanbieter-Tools, die auf einer bestehenden Website eingeblendet werden und gegen monatliche Gebühren Funktionen wie Farbkontraste oder Schriftgrößenanpassung anbieten. Sie wirken auf den ersten Blick wie eine Lösung, sind aber technisch problematisch: Sie werden nicht in die Seite integriert, sondern nur überlagert. Damit umgehen sie zentrale Anforderungen der Barrierefreiheit – wie zum Beispiel korrekt ausgezeichnete Überschriften, zugängliche Formulare oder die Bedienbarkeit mit Screenreadern.
Was für Nutzer ohne Einschränkungen „hilfreich“ aussieht, löst für Betroffene keine echten Barrieren auf – es verschleiert sie nur. Genau deshalb gelten solche Lösungen zunehmend als Symbol für "Schein-Barrierefreiheit". Eine dauerhaft barrierefreie Website braucht daher mehr als ein Tool – sie braucht sauberen Code, klare Struktur und echte Zugänglichkeit von Beginn an.
Echte Barrierefreiheit beginnt im Code und zeigt sich in jedem Detail:
Barrierefreiheit ist kein Plug-and-Play – sie braucht Know-how. Viele Agenturen kennen sich mit Design aus, aber nicht mit den speziellen Anforderungen der Branche oder den Details des BFSG. Deshalb ist es ratsam, mit Partnern zu arbeiten, die beides vereinen: technisches Verständnis und Branchenkenntnis.
Ein Beispiel ist getaweb.de: Die Agentur ist seit über 23 Jahren im Web aktiv und betreut seit 8 Jahren gezielt Unternehmen aus der Hörakustik. Hier werden Websites nicht nur rechtssicher programmiert, sondern auch so gestaltet, dass Inhalte verständlich, auffindbar und überzeugend sind – für alle Besucher.
Die Umstellung auf barrierefreie Websites kostet Zeit, Geld und Umdenken – keine Frage. Aber sie lohnt sich: für die eigene Glaubwürdigkeit, für mehr Sichtbarkeit im Netz und vor allem für alle Menschen, die täglich online nach Lösungen suchen.
Das BFSG ist der gesetzliche Rahmen. Die Chance liegt darin, digitale Qualität als Bestandteil der eigenen Haltung zu zeigen – nahbar, offen und zugänglich.
Wer Fragen zur Umsetzung hat oder seine Website prüfen lassen will, sollte nicht warten, bis 2025 vor der Tür steht. Jetzt ist die Zeit, echte digitale Barrierefreiheit umzusetzen – nachhaltig, professionell und mit Blick für die Menschen, die sie nutzen.